Voraussetzungen zur Leistungen medizinischen Rehabilitation
Persönliche Voraussetzungen:
Erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung
Keine Leistungserbringung vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung der letzten Leistung - der Kostenträger spielt dabei keine Rolle. Dies gilt jedoch nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus
gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
6 Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung oder
bestehende verminderte Erwerbsfähigkeit oder diese in absehbarer Zeit zu erwarten ist und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist
Wird Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen, sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen immer erfüllt. Das gilt auch bei Anspruch auf erhöhte Witwen- oder Witwerrente wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit.
Leistungsausschluss:
Bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
Bei Bezug oder Beantragung einer Rente wegen Alters von wenigstens 2/3 der Vollrente
Bei Bezug einer Leistung, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird.